Seitz Sachverständige

Verkehrswertgutachten mit wissenschaftlicher Begründungstiefe. Immobilienbewertung durch öffentlich bestellte Sachverständige. Beratung bei Grundstücksverkauf und Erbauseinandersetzung.

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Aus einem Markt mit persönlichen Erwartungen, Erfahrungen, Wertebeurteilungen und Verhandlungsgeschicken ist von Sachverständigen ein belastbarer Wert abzuleiten an dessen Ermittlung mit § 194 BauGB und ImmoWertV hohe Ansprüche gestellt werden.

Die Legaldefinition des Verkehrswertes ergibt sich nach § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Im Gegensatz zu nicht geregelten Wertbegriffen wie „Schätzwert“ oder „Verkaufswert“ basiert ein Verkehrswertgutachten auf definierbaren Standards und zeichnet sich durch eine hohe Begründungstiefe und Nachvollziehbarkeit aus. Es wird insbesondere bei gerichtlichen Verfahren, Finanzämtern (z. B. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts) oder Schiedsgutachtenverfahren benötigt.

Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten ist die Qualifikation der Sachverständigen entscheidend, Fallstricke sind vielseitig gelagert: Der Verkehrswert ermittelt sich u. a. nicht durch pauschale Übernahme von Daten ohne diese auf Eignung zu prüfen und an das Bewertungsobjekt anzupassen (z. B. Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze), ohne Heranziehung aller bedeutsamen Erkenntnisquellen (z. B. Bewilligungen, Baulasten, Planungsrecht) oder ohne gründliche Bestandsaufnahme.

Unsere Verkehrswertgutachten zeichnen sich durch eine besonderen Recherche- und Begründungstiefe sowie fundierte Wertermittlung aus und werden unter detaillierter Einhaltung der ImmoWertV erstellt.