Fehlerquellen bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten: Der Erbbauzins
Ausgabe 01/2016
Januar/Februar 2016
Fachartikel
Mit den Beiträgen »Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten« hat Tillmann in GuG 3/2009 und GuG 5/2009 die Thematik an abstrakten Beispielen und Ausschnitten aus Gutachtentexten zum Verkehrswert des Erbbaurechts nach BauGB einerseits und nach ZVG andererseits vollumfänglich behandelt. Stützend auf die Abhandlungen von Tillmann konzentrieren sich die nachstehenden Ausführungen auf typische Fehler bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten, wobei der Schwerpunkt diesbezüglich auf der Ableitung des vertraglich und gesetzlich erzielbaren Erbbauzinses liegt. Dem vertraglich und gesetzlich erzielbaren Erbbauzins kommt im Rahmen der finanzmathematischen Methode besondere Bedeutung zu bei der Ermittlung des Bodenwertanteils des Erbbaurechts und bei der Ermittlung des Bodenwertanteils des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks. Nicht selten ergeben sich Abweichungen zum tatsächlich gezahlten Erbbauzins, der keineswegs ungeprüft mit dem vertraglich und gesetzlich erzielbaren Erbbauzins gleichgesetzt werden sollte.