Seitz Sachverständige

Verkehrswertgutachten mit wissenschaftlicher Begründungstiefe. Immobilienbewertung durch öffentlich bestellte Sachverständige. Beratung bei Grundstücksverkauf und Erbauseinandersetzung.

Grenzüberschreitend: Der Überbau

Ausgabe 05/2015

September/Oktober 2015

Fachartikel

Immer dann, wenn zwei aneinandergrenzende Grundstücke des gleichen Eigentümers teilweise mit einem gemeinsamen Gebäude bebaut wurden und Gegenstand der Zwangsversteigerung sind, ist der Sachverhalt des Eigengrenzüberbaus zu prüfen, um das Stammgrundstück für die Bestandteilszuordnung des Grenzgebäudes im Regelungszusammenhang der §§ 93, 94, 95 Abs. 2 und 912 BGB zu bestimmen. In solchen Fällen sind auftragsgemäß von dem Sachverständigen sowohl der Gesamt-Verkehrswert der zwei aneinandergrenzenden Grundstücke, als auch die Einzel-Verkehrswerte der Grundstücke zu ermitteln. Die Einzelausweisung der Verkehrswerte ist den Besonderheiten der Zwangsversteigerung aufgrund der verschiedenen Ausgebotsformen geschuldet. Im Beitrag wird der Eigengrenzüberbau in der Zwangsversteigerung anhand eines Praxisfalls dargestellt, aber auch Grundsätzliches zum Überbau ausgeführt.